Pflegeleistungen
Bei entstehendem Unterstützungsbedarf können Sie mit dem Pflegedienst im Haus oder einem Pflegedienst Ihrer Wahl Pflege- und hauswirtschaftliche Leistungen vereinbaren, z.B.:
- Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung (Grundpflege)
- Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigen der Wohnung, Waschen der Wäsche, Einkaufen)
- Durchführung medizinischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung, z.B. Medikamente stellen und verabreichen, Insulininjektionen und Kompressionsstützstrümpfe.
- Beratung und weitere vielfältige Leistungen
Die Pflegedienste rechnen bei bestehendem Pflegegrad direkt mit den Pflegekassen ab.


Durch die 24-Stunden Personalpräsenz in unserem Haus ermöglichen wir Ihnen eine lückenlose Rundumversorgung.
Somit können Sie auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit bis zum Lebensende in Ihrer Wohnung bleiben und müssen nicht in ein Heim umziehen.
Der Pflegedienst im Haus erhebt keine Anfahrtspauschale, somit erhalten Sie für das gleiche Pflegebudget mehr Pflegeleistung.
Besteht keine Pflegegrad können Sie hauswirtschaftlichen Leistungen separat mit dem Pflegedienst abrechnen.